Dipl.-Kfm. Thomas Volkmer, Miglena Gavrilova
Schrifttum:
Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."); Deutschen Aktuarvereinigung e.V., Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., "Prüfung der mittelfristigen Erfüllbarkeit der Verpflichtungen durch den Verantwortlichen Aktuar", 2017; Boetius/Boetius/Kölschbach, Handbuch der versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. Aufl. 2021; Deutschen Aktuarvereinigung e.V., Ergebnisbericht des Ausschusses Rechnungslegung und Regulierung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. "Auswirkungen negativer bzw. niedriger Zinsen auf die Bilanzierung nach HGB", 2021; Dreher, Versicherungsaufsichtsgesetz: VAG, 14. Aufl. 2024; Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2024.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Regelungsgegenstand
Rz. 1
Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen in der
- Lebensversicherung,
- Privaten Krankenversicherung sowie
- Schaden- und Unfallversicherung.
Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft betreffen neben den LVU auch Pensionskassen, Pensionsfonds, berufsständische Versorgungswerke oder kommunale Versorgungseinrichtungen.
Rz. 2
Die Ermittlung der Deckungsrückstellung hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Ansatz angemessener Bewertungsgrundlagen zu erfolgen. Neben dem Rechnungszinssatz sind hierfür als wesentliche Rechnungsgrundlagen die angesetzten Ausscheideordnungen, also Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Leistungsfällen (Sterblichkeits-, Erlebensfall-, Berufsunfähigkeits-, Pflegefall-, Heiratswahrscheinlichkeiten, Storno us...