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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 314 HGB Sonstige Pflichtangaben

Dr. Alexander Geißler, Dr. Georg Bestelmeyer
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Schrifttum:

Selchert, Die Aufgliederung der Umsatzerlöse im Konzernanhang, BB 1992, 2035; Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, 173; Rimmelspacher/Fey, Anhangangaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen nach dem BilMoG, WPg. 2010, 180; Philipps, Konkretisierung der Anhangangaben zu außerbilanziellen Geschäften, DB 2011, 125; Rimmelspacher/Meyer, Änderungen im (Konzern-)Anhang durch das BilRUG, DB 2015 Beilage 5, 23; Rimmelspacher/Reitmeier, Anwendungsfragen zum (Konzern-)Anhang nach BilRUG, WPg. 2015, 1003; Busch/Zwirner, Bekanntmachung von DRS 28 zur Segmentberichterstattung, DB 2021, 244; Geißler, Rechnungslegungsbezogene Auswirkungen nicht fremdüblicher Verrechnungspreise, DB 2021, 1699; Kirsch, Segmentberichterstattung nach DRS 28 – wesentliche Änderungen und Beurteilung aus Sicht der Abschlussersteller und -adressaten, DStZ 2021, 20.

Nachfolgende Kommentierung beruht in Teilen auf der 6. Aufl.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

Die § 314 enthält gemeinsam mit § 313 die wesentlichen Angabepflichten für den Konzernanhang. Ihre gemeinsame Grundlage in der 7. EG-Richtlinie ist Art. 34. § 314 enthält dabei wesentlich detailliertere Einzelangabepflichten als § 313.

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

Die Aufzählung angabepflichtiger Sachverhalte in § 314 ist nicht abschließend. Angabe- und Erläuterungspflichten ergeben sich in weitem Umfang aus anderen Vorschriften des HGB zum Konzernabschluss, insbes. § 313. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zu § 313 verwiesen werden (vgl. § 313 Rz. 3 ff.).

[Autor/Zitation] Geißler/Bestelmeyer in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 314 HGB, Randziffer 1
[Autor/Zitation] Geißler/Bestelmeyer in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 314 HG...

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