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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / I. Regelungsgegenstand

René Feldgen
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Rz. 1

[Autor/Zitation]

Als eigenständiger Teil der Rechnungslegung ergänzt der Lagebericht den JA einer KapGes. bzw. KapCoGes. iSd. § 264a (vgl. Böcking/Dutzi/Gros in BKT, Bilanzrecht, § 289 HGB Rz. 6 [12/2018]). Dem Lagebericht kommt insoweit eine Informations-, Rechenschafts- und Ergänzungsfunktion zu.

 

Rz. 2

[Autor/Zitation]

§ 289 ist als eine Art Ausgangsvorschrift für die Lageberichterstattung konzipiert, die durch §§ 289a bis 289f ergänzt wird (vgl. Palmes in MünchKomm. HGB[5], § 289 Rz. 14).

[Autor/Zitation] Feldgen in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 289 HGB, Randziffer 1
[Autor/Zitation] Feldgen in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 289 HGB, Randziffer 2

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