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§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG: Keine Begünstigung für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Dr. Stephan Geserich
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Leitsatz

1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.

2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.

 

Normenkette

§ 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 EStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin beantragt im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr (2009) die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a EStG betreffend Aufwendungen für die Straßenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Tischlerarbeiten als Handwerkerleistungen.

Die Straßenreinigung wurde von der Kommune als öffentliche Aufgabe für die Anlieger durchgeführt. Die Kosten hierfür hatten die Anlieger anteilig zu tragen. Gegenstand der Tischlerarbeiten war die Reparatur eines Hoftores, welches "vor Ort" ausgebaut, in der Tischlerwerkstatt in Stand gesetzt und anschließend wieder auf dem Grundstück der Klägerin eingebaut worden war.

Das FA berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen nicht. Das FG gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage hingegen statt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.7.2017, 12 K 12040/17, Haufe-Index 11643352).

 

Entscheidung

Auf die Revision des FA hob der BFH das angefochtene Urteil auf und wies die Rechtssache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

 

Hinweis

1. Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 EUR, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistu...

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    BFH VI R 4/18
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn). Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten  Leitsatz (amtlich) 1. Die ...

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