Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschlusserfordernis für Restrukturierungsanzeige?
Leitsatz (amtlich)
Die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 30 StaRUG durch die Geschäftsleitung bedarf im Innenverhältnis der Gesellschaft jedenfalls dann keines Gesellschafterbeschlusses, wenn die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens die einzige hinreichend erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren ist.
Normenkette
StaRuG § 30
Verfahrensgang
LG Ulm (Urteil vom 01.08.2024; Aktenzeichen 10 O 43/24 KfH)
Tenor
1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 01.08.2024, Az. 10 O 43/24 KfH, abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 100.000 EUR
Gründe
I Die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) wendet sich als Gesellschafterin der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagten) im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Vollziehung eines Gesellschafterbeschlusses der Beklagten.
Die Klägerin wurde im November 2010 gegründet. Sie ist Teil der X-Gruppe, einer globalen Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in .../VR China. Komplementärin der im Handelsregister des Amtsgerichts ... registrierten Beklagten ist die Y Management GmbH, diese ist gem. Ziff. 6.1 des Gesellschaftsvertrags der Beklagten auch deren Geschäftsführerin. Die Beklagte ist Teil der Y-Gruppe, die als weltweiter Anbieter von Maschinen und Produktionssystemen für die Bearbeitung von .... tätig ist. Die Beklagte fungiert als Holding-Gesellschaft der Gruppe, die Beteiligungen an zahlreichen Tochtergesellschaften im In- und Ausland hält. Als Konzernobergesellschaft steuert die Beklagt...