Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Oldenburg (Oldenburg) Beschluss vom 27.02.1986 - 10 WLW 21/85

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Normenkette

HöfeO § 8; HöfeO § 3

Verfahrensgang

AG Leer (Beschluss vom 02.07.1985; Aktenzeichen 5 LwH 57/83)

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Leer vom 2. Juli 1985 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Antragsgegners beider Instanzen sind von der Antragstellerin zu tragen. Der Geschäftswert wird auf 400.000,– DM festgesetzt.

Tatbestand

I. Der am 26. Juni 1983 kinderlos verstorbene Landwirt … hatte in seinem privatschriftlichen Testament vom 26. Mai 1983 die Antragstellerin, seine zweite Ehefrau, zur alleinigen Vorerbin, den Antragsgegner, seinen Neffen, zum alleinigen Nacherben seines gesamten Nachlasses eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war der Erblasser eingetragener Eigentümer des Hofes im Sinne der Höfeordnung in … zur Größe von etwa 24 ha. Das Landwirtschaftsgericht Leer erteilte am 10.11.1983 Erbschein und Hoffolgezeugnis dahin, daß die Antragstellerin Vorerbin und Hofvorerbin und der Antragsgegner Nacherbe und Hofnacherbe sei.

Später stellte sich heraus, daß im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens der Erblasser und die Antragstellerin durch Kaufvertrag vom 12.3./8.4.1976 für knapp 44.000,– DM von der Nds. Landgesellschaft ca. 7,49 ha landwirtschaftlichen Grundbesitz, nunmehr übertragen in das Grundbuch von …, erworben hatten, der von der Hofstelle aus bewirtschaftet wurde.

Durch ein Versehen des Amtes für Agrarstruktur in Aurich war jedoch nur der Erblasser als Eigentümer eingetragen worden. Das wurde durch Eintragung vom 17.1.1984 gemäß § 132 FlurbG von Amts wegen berichtigt. Der Erblasser und die Antragstellerin sind nunmehr als Eigentümer je zur Hälfte eingetragen.

Das Landwirtschaftsgericht hat sodann auf Antrag der Antragstellerin e...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Höfeordnung / § 8 Der Hoferbe beim Ehegattenhof
Höfeordnung / § 8 Der Hoferbe beim Ehegattenhof

  (1) Bei einem Ehegattenhof fällt der Anteil des Erblassers dem überlebenden Ehegatten als Hoferben zu.  (2) 1Die Ehegatten können einen Dritten als Hoferben nur gemeinsam bestimmen und eine von ihnen getroffene Bestimmung nur gemeinsam wiederaufheben. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren