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OLG Bamberg Beschluss vom 02.01.2019 - 2 Ss OWi 1607/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Drogenfahrt. Fahrverbot. Rechtsbeschwerde. Sachrüge. Betäubungsmittelkonsum. Blut. Wirkstoffkonzentration. Nachweisgrenzwert. Cannabis. Tetrahydrocannabinol. THC. Medizinal-Cannabisblüten. Fahrlässigkeit. Beweiswürdigung. lückenhaft. Sachverständiger. Krankheit. Therapie. Arzneimittel. Medikamentenklausel. Arzt. Verschreibung. Schmerzen. bestimmungsgemäß. missbräuchlich. Dosierungsanleitung. Schutzbehauptung. Zum Sachverhalt

Leitsatz (amtlich)

1. Die bußgeldrechtliche Ahndung einer Drogenfahrt nach § 24a II oder III StVG scheidet gemäß § 24a II 3 StVG aus, wenn die im Blut des Betroffenen nachgewiesene Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt, d.h. der Einfluss der Substanz allein auf der Einnahme der sich aus der ärztlichen Verordnung vorgegebenen Dosierung und auch nicht auf einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung beruht.

2. Bringt der Betroffene vor, die nachgewiesene berauschende Substanz beruhe auf der bestimmungsgemäßen Einnahme als Arzneimittel gemäß einer für ihn ausgestellten ärztlichen Verordnung, hat sich das Tatgericht hiermit näher zu befassen, sofern es nicht von einer reinen Schutzbehauptung ausgeht. Die tatrichterliche Beweiswürdigung erweist sich deshalb als lückenhaft, wenn sich aus dem Urteil nicht ergibt, warum der Einwand des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 24a II 3 StVG als unbeachtlich angesehen worden ist.

Normenkette

StVG § 24a Abs. 2 S. 3; StPO § 261; StPO § 267; OWiG § 71 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 3

Tatbestand

Das AG verurteilte den einschlägig vorgeahndeten Betr. wegen einer fahrlässigen Drogenfahrt (Tatzeit: 15.12.2017; festgestellte THC-Konzentration: 11 ng/ml) gem. § 24a II, III StVG zu einer Geldbuße von 1.000...

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zfs 03/2020, Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 2 S. 3 StVG in der verkehrsrechtlichen Praxis1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 45 Minuten Fortbildung.
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1 Nach der Vorschrift des § 24a Abs. 2 StVG handelt derjenige, der unter der Wirkung berauschender Mittel am Straßenverkehr teilnimmt, ordnungswidrig. Die Wirkstoffe, die zu einer solchen "Rauschwirkung" führen (etwa THC – Cannabis), sind teilweise auch in ...

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