vorläufig nicht
rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Feier des Arbeitgebers anlässlich einer
Arbeitnehmer-Verabschiedung
Leitsatz (redaktionell)
Veranstaltet ein Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, ist entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 € unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.
Normenkette
EStG § 19
Nachgehend
BFH (Urteil vom 19.11.2025; Aktenzeichen VI R 18/24)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme der Klägerin im Wege der Lohnsteuerhaftung.
Die Klägerin ist ein Geldinstitut. Im Streitjahr trat der damalige Vorstandsvorsitzende der Klägerin, der Zeuge X, in den Ruhestand und schied aus dem Vorstand der Klägerin aus. Als Nachfolger im Amt des Vorstandsvorsitzenden wurde Y berufen. In diesem Zusammenhang veranstaltete die Klägerin im Streitjahr einen Empfang in den Geschäftsräumen ihrer Unternehmenszentrale in A. Für die Organisation und die Umsetzung der Veranstaltung war ein vom Verwaltungsrat bestimmtes Organisationsgremium insbesondere unter der Leitung einer Mitarbeiterin aus dem Personalbereich zuständig. Dieses erstellte die Einladungskarten und sprach die Einladungen auf der Grundlage einer unabhängig von der konkreten Veranstaltung zuvor nach geschäftsbezogenen Gesichtspunkten festgelegten Einladungsliste aus. Unter den ca. 300 geladenen Gästen befanden sich frühere und jetzige Vorstandsmitglieder der Klägerin, ausgewählte Mitarbeiter sowie der Verwaltungsrat, Angehörige des öffentlichen Lebens aus Politik, Verwaltung sowie bedeutenden Unternehmen und I...