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LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.11.2012 - L 1 AL 39/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Ausbildungsgeld. keine Anrechnung von Elterneinkommen bei Begründung eines eigenen Haushalts. verheiratete zusammenlebende Eltern. Gleichstellung mit getrennt lebenden Eltern. Verfassungsmäßigkeit

Orientierungssatz

1. Auf das Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen, der in einem eigenen Haushalt lebt, ist das Einkommen der verheirateten zusammenlebenden Eltern nicht anzurechnen.

2. Die Freistellung allein getrennt lebender bzw geschiedener, nicht mit dem behinderten Auszubildenden in einem gemeinsamen Haushalt lebender Eltern von der Anrechnung des Elterneinkommens, nicht aber die zusammenlebender Eltern, die nicht mit dem behinderten Auszubildenden in einem gemeinsamen Haushalt leben, stehen mit den verfassungsrechtlichen Wertungen des Art 6 Abs 1 GG wie auch mit Art 3 Abs 1 GG nicht in Übereinstimmung.

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.05.2014; Aktenzeichen B 11 AL 3/13 R)

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Koblenz vom 08.05.2012 - S 9 AL 34/12 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin begehrt für die Zeit ab dem 01.07.2011 die Gewährung eines höheren Ausbildungsgeldes. Sie wendet sich gegen die Anrechnung des Einkommens ihrer Eltern.

Für die im Mai 1982 geborene behinderte Klägerin ist eine Betreuung angeordnet. Der Aufgabenkreis der Betreuerin umfasst die Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Dritten, Postangelegenheiten. Ein Einwilligungsvorbehalt ist für den Bereich der Vermögenssorge bis zum 11.11.2012 angeordnet. Die Kläge...

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BSG B 11 AL 3/13 R
BSG B 11 AL 3/13 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Ausbildungsgeld. Einkommensanrechnung. Elterneinkommen. Getrenntleben von den Eltern bei eigenem Hausstand. verfassungskonforme Auslegung Leitsatz (amtlich) ...

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