Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Versorgung mit Krankentransportleistungen. Rahmenvertrag. Vergütungsanspruch eines Taxiunternehmens. Ausschlussfrist von 12 Monaten
Orientierungssatz
In einem Rahmenvertrag nach § 133 SGB 5 über die Versorgung mit Krankentransportleistungen darf eine zwölfmonatige Ausschlussfrist vereinbart werden, deren Ablauf zur Folge hat, dass ein Taxiunternehmen ggü der Krankenkasse nicht mehr die Vergütung für die geleisteten Krankenfahrten beanspruchen kann.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 11. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 6.460,08 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger einen Anspruch auf Vergütung von Krankenfahrten hat.
Der Kläger betreibt ein Taxiunternehmen in J. und führte im Zeitraum vom Anfang 2017 und September 2018 Krankenfahrten für die bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte, dauerhaft mobilitätseingeschränkte K., geb. L. (im Folgenden: Versicherte) durch. Die Abrechnung erfolgte am 15. Oktober 2019 als Sammelrechnung bei dem von der Beklagten beauftragten Abrechnungszentrum M. unter Vorlage der vertragsärztlichen Verordnungen und den formularmäßigen Genehmigungen der Krankenbeförderung durch die Krankenkasse (vgl. dazu Bl. 3 bis 37 d.A., Anlage K1 zur Klageschrift vom 30. Dezember 2021). Das Abrechnungszentrum beglich die einzelnen Rechnungspositionen Ziff. 1 bis 34 nicht und begründete die Berichtigung jeweils mit einer Überschreitung der vertraglichen Verjährungsfrist. U.a. mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 widersprach der Kläger der Berichtigung der Rechnungspositionen und wies auf die „4-jährige Verjä...