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LAG München Beschluss vom 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsratswahl aufgrund Zuordnungstarifvertrag. Unbegründete Einwendungen gegen die verfassungsrechtliche Wirksamkeit der Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnis im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. Voraussetzungen der Briefwahl von Streckenlokomotivführern. Sprachkenntnisse der Beschäftigten bei Ausübung eines qualifizierten Ausbildungsberufs in rein deutschem Umfeld

Leitsatz (amtlich)

Ein Zuordnungstarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1b BetrVG ist nicht nichtig, weil nach Inkrafttreten des TV‚s fachliche Zuständigkeiten im Wahlbetrieb verändert wurden. Eine nur kurze Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb ist keine voraussichtliche Abwesenheit i.S.d. § 24 Abs. 2 WO BetrVG. Bei Arbeitnehmern, die einen qualifizierten Ausbildungsberuf in einem rein deutschen Umfeld ausüben, bestehen trotz Migrationshintergrund keine Anhaltspunkte dafür, dass sie keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben und das Wahlausschreiben übersetzt werden muss (§ 2 Abs. 5 WO BetrVG).

Normenkette

BetrVG § 3 Abs. 1; WO BetrVG § 24 Abs. 2; WO BetrVG § 2 Abs. 5; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; BetrVG § 19 Abs. 1; WahlO BetrVG § 2 Abs. 5; WahlO BetrVG § 24 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG München (Entscheidung vom 15.01.2013; Aktenzeichen 25 BV 353/12)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 09.09.2015; Aktenzeichen 7 ABR 47/13)

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15.01.2013, Az.: 25 BV 353/12 wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die in der Zeit vom 24. - 26.07.2012 durchgeführte Betriebsratswahl nichtig, oder in Folge Anfechtung unwirksam ist, sowie darüber, ob den im Betrieb beschäf...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsratswahl. Wahlanfechtung. Ablauf der Amtszeit. Rechtsschutzinteresse. Übersendung von Wahlunterlagen ohne Verlangen Leitsatz (redaktionell) Verlangt ein Arbeitnehmer eine zeitlich ...

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