Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederholungskündigung. Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des Entzugs der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen nach dem SÜG

Leitsatz (amtlich)

1. Es liegt keine unzulässige Wiederholungskündigung vor, wenn der Arbeitgeber im Anschluss an eine unwirksame außerordentliche fristlose Kündigung eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ausspricht.

2. Es liegt ein Grund für eine außerordentliche personenbedingte Kündigung vor, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Prognose gerechtfertigt ist, dass die für die Tätigkeit des Arbeitnehmers erforderliche Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen nach dem SÜG dauerhaft nicht wiedererteilt wird.

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; SÜG § 5

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 31.05.2007; Aktenzeichen 6 Ca 8239/06)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.11.2009; Aktenzeichen 2 AZR 272/08)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31. Mai 2007 – 6 Ca 8239/06 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung mit Auslauffrist.

Der Kläger ist verheiratet und gegenüber zwei Kindern unterhaltspflichtig. Er wurde am 22. März 1959 in Kasachstan geboren und siedelte 1975 nach Deutschland über. Er ist bei der Beklagten seit dem 1. Januar 1990 als Angestellter zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 3.000 Euro beschäftigt.

Der Einsatz des Klägers erfolgte von Beginn des Arbeitsverhältnisses an beim Bundesamt für Verfassungsschutz als „fremdsprachlicher Vorauswerter” für den russischen Sprachbereich. Der Kläger war mit der Vorauswertung des bei Telefonüber...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Praxisleitfaden: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung: Chancen nutzen, Herausforderungen meistern! Petra Henning zeigt, wie Transformation gelingt – mit klaren Ansätzen, Best Practices und praxisnahen Lösungen. Für effiziente Services und rechtssichere Umsetzung.


Sicherheitsüberprüfungsgesetz / § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
Sicherheitsüberprüfungsgesetz / § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

  (1) 1Im Sinne dieses Gesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte Folgendes begründen:   1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren