Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 06.04.2009 - 2 Sa 1418/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ruhezeit wegen Bereitschaftsdienst. Betriebsvereinbarung. Nacharbeit. flexible Arbeitszeit. Betriebsrisiko

Leitsatz (amtlich)

Eröffnet eine Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit, Arbeit nachzuholen, die wegen der Ruhenszeit aus § 5 ArbZG nicht geleistet worden ist, so ist die Ruhenszeit nicht nach § 326, 275 BGB zu vergüten. Die Möglichkeit, Arbeit innerhalb eines Arbeitszeitrahmens erbringen zu können, führt zu einer zulässigen Verlagerung des Beschäftigungsrisikos vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer.

Normenkette

MTV Metallindustrie NW § 10; ArbZG § 5; ArbZG § 7; BGB § 326; BGB § 275; BGB § 87

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 01.09.2008; Aktenzeichen 15 Ca 1470/08)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.09.2008 – 15 Ca 1470/08 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, Ruhezeiten zu vergüten, die notwendig wurden, weil der Kläger während nächtlicher Bereitschaftsdienste zur Arbeit herangezogen wurde.

Der Kläger ist 34 Jahre alt. Er ist seit dem 16.01.1994 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter und Kälteanlagenbauer beschäftigt. Zuletzt verdiente er einen Stundenlohn in Höhe von 18,69 EUR. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Metallindustrie NRW Anwendung. § 10 Ziffer 1 MTV lautet wie folgt:

1. Muss die Arbeit aus Gründen ruhen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, so ist den Beschäftigten für die ausgefallenen Arbeitsstunden das regelmäßige Arbeitsentgelt weiterzuzahlen (§ 16).

Ist eine Schicht oder sind mehrere Schichten durch einen Beauftragten des Arbeitgebers so rechtzeitig abgesagt, dass der/die Beschäftigte(n) vor Antritt des Weges zur Arbei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Arbeitszeitgesetz / § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Arbeitszeitgesetz / § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden   1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,   2. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren