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LAG Brandenburg Urteil vom 27.08.1997 - 7 Sa 75/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik

Leitsatz (amtlich)

Ein Diplomlehrer für Polytechnik besitzt nicht die notwendige Lehrbefähigung für 2 Fächer der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule und erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen der Besoldungsgruppe A 12 Fußnote 3 b/A 13 Fußnote 4 der Brandenburgischen Besoldungsordnungen

Normenkette

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O vom 8.5.1991; Sonderregelung SR 2 L I BAT-O Nr. 1; Sonderregelung SR 2 L I BAT-O Nr. 3 a; BAT-O § 11 S. 2

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 13.11.1996; Aktenzeichen 2 Ca 2093 7/96)

Tenor

1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/O. vom 13.11.1996 – 2 Ca 20937/96 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger besuchte vom 01.09.1966 bis zum 31.07.1969 das Institut für Lehrerbildung in N. und bestand am 30.06.1969 die staatliche Abschlußprüfung. Er erlangte damit die Lehrbefähigung für den Unterricht in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Schulgartenunterricht. Am 17.02.1972 wurde ihm vom Institut für Lehrerbildung in N. bescheinigt, daß er „analog der Ausbildung der Erzieher” die Lehrbefähigung in „Körpererziehung” für die unteren Klassen der allgemeinbildenden politechnischen Oberschule erworben habe. Nach einem Fernstudium an der pädagogischen Hochschule „Krupskaja” in H. erwarb der Kläger ausweislich des Prüfungszeugnisses am 25.02.1977 in der Fachrichtung „Polytechnik” den Hochschulabschluß und erhielt damit die Lehrbefähigung zur Erteilung ...

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Informationen über diesen Tarifvertrag BAT-Ost Datum: 10. Dezember 1990 BAT-Ost 1. Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifrechtliche Vorschriften - (zuletzt geändert durch den 13. Änderungs-TV zum BAT-O vom 31. Januar 2003 Vom 10. ...

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