Entscheidungsstichwort (Thema)
Zitiergebot und Verlängerung der Befristung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz (amtlich)
1. Die bloße Verlängerung eines erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses bedarf nicht der erneuten Beachtung der Form der Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT.
2. Wenn durch Landesgesetz eine Verwaltungsaufgabe vom Bundesland auf den Landkreis übertragen wird, kann mit einem vom Bundesland befristet eingestellten Arbeitnehmer vom Landkreis ein wirksam sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 TzBfG begründet werden.
3. Ob durch Art. 8 § 2 b.w. VRG § 613a
BGB umgangen wird, ist nicht zu entscheiden, da das Arbeitsverhältnis zum Bundesland zum Zeitpunkt eines etwaigen Betriebsübergangs aufgrund Befristung geendet hat.
Normenkette
TzBfG § 14 Abs. 2; BAT SR 2y Nr. 1
Verfahrensgang
ArbG Stuttgart (Urteil vom 04.05.2006; Aktenzeichen 15 Ca 682/06)
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 04. Mai 2006 – 15 Ca 682/06 – abgeändert:
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Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
II. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Gebührenstreitwert im zweiten Rechtszug: 5.400,00 EUR
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin war seit dem 01. Januar 2005 als vollbeschäftigte Angestellte bei dem beklagten Landkreis als Verwaltungsangestellte im „Versorgungsamt S.” angestellt. Die Aufgaben des bisherigen Versorgungsamts S. als untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg gingen aufgrund des baden-württembergischen Gesetzes zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz ...