Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der Welteinkünfte
Leitsatz (redaktionell)
Zusammenveranlagung von Ehegatten (österreichische Staatsbürger) mit Wohnsitz in Österreich, von denen der Ehemann in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und die Ehefrau die Erwerbstätigkeit in Österreich ausübt: Die Rechtsansicht des EuGH im Fall Meindl (Urteil v. 25.1.2007, Rs. C-329/05), wonach es Art. 52 EGV verbiete, einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen von dem Staat, in dem er wohnt, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt und der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, mit der Begründung zu versagen, dieser habe in dem anderen Mitgliedstaat sowohl mehr als 10 % der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24.000 DM (jetzt: 12.272 EUR) erzielt, sofern die Einkünfte, die der Ehegatte in dem anderen Mitgliedstaat erzielt, dort nicht der Einkommensteuer unterliegen, ist auch auf die Fälle anzuwenden, in denen der Steuerpflichtige zwar kein Gebietsansässiger ist, aber die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG gewählt hat. § 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG kann in einem solchen Fall unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung europarechtskonform nur dahingehend ausgelegt werden, dass die von den Ehegatten in Österreich erzielten Einkünfte nicht nach dem deutschen, sondern nach dem österreichischen EStG zu ermitteln sind.
Normenkette
EStG § 1 Abs. 3; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2; EStG § 26; EStG § 26b; EGV Art. 52; EGV Art. 48; EG Art. 43; EG Art. 39
Nachgehend
BFH (Urteil vom 20.08.2008; Aktenzeichen I R 78/07)
Tenor
1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 4. April 2005 und des Einkommensteuerbesc...