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FG Köln Urteil vom 05.08.2015 - 3 K 1040/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

Leitsatz (redaktionell)

1) Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und damit gegen die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Kapitalertragsteuer-Anmeldung können nicht im Rahmen eines Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Klageverfahrens gegen diese Kapitalertragsteuer-Anmeldung geltend gemacht werden.

2) Ein solcher Einwand muss vielmehr gemäß § 43 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 32d Abs. 4 EStG im Rahmen der Wahl- bzw. Antragsveranlagung geltend gemacht und gegebenenfalls mit den dagegen gegebenen Rechtsbehelfen weiterverfolgt werden.

Normenkette

EStG § 43 Abs. 5 S. 3; EStG § 45a Abs. 1; EStG § 32d Abs. 4

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.11.2018; Aktenzeichen VIII R 45/15)

BFH (Aktenzeichen I R 78/15)

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die seitens der A-Bank (A-Bank) für den Kläger für den Zeitraum Oktober 2012 beim Beklagten abgegebene Kapitalertragsteuer-Anmeldung rechtmäßig ist und ob der vom Kläger hiergegen erhobene Einspruch sowie die vorliegende Klage im Hinblick auf den zwischenzeitlich ergangenen Einkommensteuerbescheid für 2012 noch zulässig sind.

Der Kläger hielt zunächst 290 Aktien des amerikanischen Unternehmens Kraft Foods Group Inc. (Kraft Foods Group Inc.).

Am 05.10.2012 erhielt der Kläger eine mit dem Betreff „Entflechtung (Spin-off)” versehene Mitteilung der A-Bank, wonach seinem Depot mit Valuta 05.10.2012 Wertpapiere zu folgenden Bedingungen gutgeschrieben worden seien:

„Im Verhältnis 3:1 Einbuchung vom 96,6670 Stück Kraft Foods Group Inc…

Als Ergebnis der Entflechtung erhalten Sie zusätzlich Aktien der Kraft Foods Group Inc.”

In dieser Mitteilung wurde zudem eine Ermittlung der steuerrelevanten Ertr...

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      Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und können nicht gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Bank geltend gemacht werden. Einwände sind im Rahmen der Veranlagung ...

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