Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuerrecht: Vermietungsabsicht und Wohnungsrecht
Leitsatz (amtlich)
1. Die Nutzung einer Wohnimmobilie durch einen Wohnungsberechtigten indiziert keine Vermietungsabsicht des Eigentümers. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit dem Wohnungsberechtigten zusätzlich einen Mietvertrag abschließt ohne dass der Wohnungsberechtigte auf sein Wohnungsrecht verzichtet.
2. Der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist neu zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige sich nach einer vorangegangenen dauerhaften Vermietung zu einer Sanierungsphase und anschließender möblierter Kurzzeitvermietung an Geschäftsleute entschließt.
Normenkette
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11; UStG § 4 Abs. 12 S. 2
Tatbestand
Streitig ist, ob bei den Klägern, die als Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, im Streitjahr 2018 (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Hausgrundstücks des Klägers in der X-Straße ..., A (im Folgenden: Grundstück) zu berücksichtigen sind. Der Kläger erzielt im Wesentlichen Einkünfte aus seiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in einer Anwaltssozietät.
I.
1. Auf dem Grundstück steht ein 1911 erbautes Zweifamilienhaus (Wohnfläche ca. 85 m² je Wohnung). Die Eltern des Klägers erwarben das Grundstück im Jahr 1977 und nutzten es sodann als Familienheim. Nach dem Tod des Vaters 1990 war die Mutter Alleineigentümerin. Sie bewohnte das Haus nach dem Auszug des Klägers bis zu ihrem Versterben am ... 2017 allein.
2. Aufgrund einer vorgezogenen Erbauseinandersetzung im Jahr 2004 überließ die Mutter dem Kläger das Grundstück mit Ablauf des 31. Dezember 2004. Er zahlte der Schwester eine "Geschwisterabfindung" in Höhe von ... €, löste den noch offenen Teil des Immobiliendarlehens...