Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerabzugsrecht einer Vorgründungsgesellschaft
Leitsatz (amtlich)
Eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft ist zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn entsprechend ihrem Gesellschaftszweck ihr einziger Ausgangsumsatz die Übertragung der bezogenen Leistungen mittels eines Aktes gegen Entgelt an die Kapitalgesellschaft nach deren Gründung war und wenn, weil der betreffende Mitgliedstaat von der in den Artikeln 5 Absatz 8 und 6 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung oder Dienstleistung vorliegt.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 17; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 8
Beteiligte
Faxworld
Faxworld Vorgründungsgesellschaft Peter Hünninghausen und Wolfgang Klein GbR
Finanzamt Offenbach am Main-Land
Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 23.01.2002; Aktenzeichen V R 84/99; BFH/NV 2002, 881)
Nachgehend
BFH (Urteil vom 15.07.2004; Aktenzeichen V R 84/99)
Tatbestand
"Vorabentscheidungsersuchen - Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Abzug der von einer Vorgründungsgesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck darin besteht, die für die Tätigkeit einer zu gründenden Aktiengesellschaft erforderlichen Mittel vorzubereiten) entrichteten Vorsteuer - Entgeltliche Übertragung der Gesamtheit dieser Mittel auf die Aktiengesellschaft nach de...