Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuerwesen. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen erbringen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist. Dienstleistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der steuerbefreiten Tätigkeit. Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Reinigungsleistungen im Gesundheits- und Erziehungswesen. Nationale Regelung, nach der die Dienstleistungen unmittelbar und ausschließlich mit der steuerbefreiten Tätigkeit verbunden und für deren Ausübung erforderlich sein müssen
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. f.
Beteiligte
Agrupació de Neteja Sanitària, AIE
Educat Serveis Auxiliars SCCL
Tribunal Económico-Administrativo Regional de Cataluña (TEARC)
Verfahrensgang
Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (Spanien) (Beschluss vom 22.04.2024; ABl. EU Nr. C/2024/5782 7.10.2024, )
Tribunal Superior de Justicia de Cataluña (Spanien) (Beschluss vom 29.04.2024; ABl. EU Nr. C/2024/5783 7.10.2024, )
Tenor
1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
ist dahin auszulegen, dass
er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach Dienstleistungen, die von einem selbständigen Zusammenschluss von Personen erbracht werden, nicht als Dienstleistungen für „unmittelbare Zwecke” im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, wenn sie für die von diesen Personen ausgeübte, von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeit erforderlich, aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters nicht ausschließlich mit dieser Tätigkeit verknüpft sind.
2. Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112
ist dahin auszulegen, dass
er einer Auslegung einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach grun...