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EuGH Urteil vom 16.10.2025 - C-805/24 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine. Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Verpflichtung der Personen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen durch eine restriktive Maßnahme eingefroren sind, diese zu melden. Rechtliche Qualifizierung einer solchen Verpflichtung. Rechtsgrundlage. Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch die Mitgliedstaaten

Normenkette

VO (EU) 269/2014 Art. 2; VO (EU) 269/2014 Art. 9 Abs. 2; AEUV Art. 215 Abs. 2; EUV Art. 24; EUV Art. 26; EUV Art. 29

Beteiligte

Timchenko und Timchenko/ Rat

Tenor

1.Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.Herr Gennady Nikolayevich Timchenko und Frau Elena Petrovna Timchenko tragen neben ihren eigenen Kosten die des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Tatbestand

In der Rechtssache C-805/24 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 21. November 2024,

Gennady Nikolayevich Timchenko, wohnhaft in Genf (Schweiz),

Elena Petrovna Timchenko, wohnhaft in Genf,

vertreten durch S. Bonifassi, T. Bontinck, E. Fedorova und A. Guillerme, Avocats,

Rechtsmittelführer,

andere Parteien des Verfahrens:

Rat der Europäischen Union, vertreten durch M.-C. Cadilhac, D. Laurent und M. J. Rurarz als Bevollmächtigte,

Beklagter im ersten Rechtszug,

Europäische Kommission, vertreten durch M. Carpus Carcea, C. Giolito, H. Krämer und L. Puccio als Bevollmächtigte,

Streithelferin im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. Lycourgos, der Richterin O. Spineanu-Matei (Berichterstatterin) sowie der Richter S. Rodin, N. Piçarra und N. Fenger,

Generalanwältin: J. Kokott,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund...

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