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EuGH Urteil vom 13.11.2025 - C-639/24

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuerrecht. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen. Vermutung. Erforderliche Nachweise

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 138 Abs. 1; EUV 282/2011 Art. 45a

Beteiligte

FLO VENEER

FLO VENEER d.o.o.

Ministarstvo financija Republike Hrvatske, Samostalni sektor za drugostupanjski upravni postupak

Verfahrensgang

Upravni sud u Zagrebu (Verwaltungsgericht Zagreb) (Kroatien) (Beschluss vom 18.09.2024; ABl. EU 16.12.2024, Nr. C/2024/7308)

Tenor

Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung und Art. 45a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung

sind dahin auszulegen, dass

sie zum einen dem entgegenstehen, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2018/1910 geänderten Fassung allein deshalb versagt wird, weil die in Art. 45a der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 in der durch die Durchführungsverordnung 2018/1912 geänderten Fassung vorgesehenen Nachweise für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorgelegt wurden, und zum anderen die nationalen Steuerbehörden verpflichten, alle Nachweise zu würdigen, die vorgelegt wurden, um außerhalb des Anwendungsbereichs der Vermutung nach Art. 45a Abs. 1 der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 in der durch die ...

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    Mehrwertsteuersystemrichtli... / Art. 45a
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      (1) Für die Zwecke der Anwendung der Befreiungen gemäß Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG wird vermutet, dass Gegenstände von einem Mitgliedstaat an einen Bestimmungsort außerhalb seines Gebiets, jedoch innerhalb der Gemeinschaft versandt oder ...

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