Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Freizügigkeit. Unionsbürgerschaft. Gleichbehandlung. Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten. Ausschluss dieser Personen von besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate. Voraussetzung ausreichender Existenzmittel
Normenkette
Richtlinie 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; Richtlinie 2004/38/EG Art. 24
Beteiligte
Dano
Elisabeta Dano
Florin Dano
Jobcenter Leipzig
Tenor
1. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1244/2010 der Kommission vom 9. Dezember 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ihr Art. 4 für die „besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen” im Sinne von Art. 3 Abs. 3 und Art. 70 dieser Verordnung gilt.
2. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie und Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 in der durch die Verordnung Nr. 1244/2010 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter „besonderer beitragsunabhängiger Geldleistun...