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EuGH Urteil vom 06.09.2017 - C-643/15, C-647/15, C-643/15, C-647/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtigkeitsklage. Beschluss (EU) 2015/1601. Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten der Hellenischen Republik und der Italienischen Republik. Notlage bestimmter Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in ihr Hoheitsgebiet. Umsiedlung dieser Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten. Umsiedlungskontingente. Rechtsgrundlage. Anwendungsvoraussetzungen. Begriff ‚Gesetzgebungsakt’. Zwingender Charakter von Schlussfolgerungen des Europäischen Rates für den Rat der Europäischen Union. Wesentliche Formvorschriften. Änderung des Vorschlags der Europäischen Kommission. Erfordernis einer erneuten Anhörung des Europäischen Parlaments und der Einstimmigkeit im Rat der Europäischen Union. Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit

Normenkette

AEUV Art. 78 Abs. 3; AEUV Art. 289 Abs. 3; AEUV Art. 68; AEUV Art. 293; EUV Art. 15

Beteiligte

Slowakei / Rat

Slowakische Republik

Ungarn

Rat der Europäischen Union

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Slowakische Republik und Ungarn tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3. Das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Polen, das Königreich Schweden und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Tatbestand

In den verbundenen Rechtssachen

betreffend Nichtigkeitsklagen nach Art. 263 AEUV, eingereicht am 2. und am 3. Dezember 2015,

Slowakische Republik, vertreten durch das Ministerstvo spravodlivosti Slovenskej republiky (C-643/15),

und

Ungarn, vertreten durch M. Z. Fehér und G. Koós als Bevollmächtigte (C-647/15),

Kläge...

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