Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 19.07.1999 - IX B 43/99 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unentgeltliche Überlassung i.S.v. § 4 Satz 2 EigZulG

Leitsatz (NV)

  1. Eine Wohnung ist nicht i.S.v. § 4 Satz 2 EigZulG unentgeltlich überlassen, wenn der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung nicht vom Eigentümer ableitet, insbesondere wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat.
  2. Die Frage, wem der Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist, ist auf die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar.

Normenkette

EStG § 21 Abs. 2; EigZulG § 4 S. 2

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung entspricht. Es fehlt an der schlüssigen Darlegung eines Zulassungsgrundes.

1. Die mit der Beschwerde als grundsätzlich aufgeworfenen Rechtsfragen, ob die Vorschrift des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) tatbestandlich erfüllt und ihre Anwendung nicht durch § 2 Abs. 1 Satz 3 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ausgeschlossen ist, ferner ob der Fremdvergleich bei Verträgen unter Angehörigen auch für die Voraussetzungen der Eigenheimzulage maßgebend ist, sind im Streitfall schon deshalb nicht klärungsbedürftig, weil sie nicht entscheidungserheblich sind. Das Finanzgericht (FG) hat seine Entscheidung nicht allein auf § 42 AO 1977 oder den Fremdvergleich gestützt, sondern es hat unabhängig davon mit folgenden Erwägungen die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG verneint: Die Kläger hätten angegeben, sie hätten die von den Eheleuten X erworbene Wohnung an diese unentgeltlich überlassen. Ein Anspruch auf Nutzung der Wohnung stehe den Eheleuten X aber schon aus dem 1988 geschlossenen und durch den späteren Kaufvertrag nicht aufgehobenen Übergabevertrag zu. Die Eigenheimzulage solle die Bildung von Wohnungseigentum fördern; § 4 EigZulG solle --als Nachfolgeregelung zu § 10h des Einkommensteuergesetzes (EStG)-- durch Begünstigung der Überlassung von Wohnraum an Angehörige die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht jedoch durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen, ohne daß tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden sei.

Damit hat das FG seine Entscheidung auch auf die für sich allein tragfähige Begründung gestützt, daß eine Wohnung nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG unentgeltlich überlassen ist, wenn der Nutzungsberechtigte --wie im Streitfall-- seine Berechtigung nicht vom Eigentümer ableitet, insbesondere wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 --zu § 10h EStG--; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 1998, § 4 Rz. 25).

2. Soweit die Kläger rügen, das FG sei mit diesem Teil der Urteilsgründe von der Rechtsprechung des BFH zur Nutzungswertbesteuerung abgewichen, ist damit auch der Zulassungsgrund der Divergenz nicht schlüssig dargelegt. Die Frage, wem der Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist, ist auf die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89).

3. Auch ein Verfahrensmangel ist nicht schlüssig dargelegt. Der nach Auffassung der Kläger zu Unrecht übergangene Beweisantritt zur Umgehungsabsicht war nicht entscheidungserheblich, weil das FG unabhängig von der Anwendung des § 42 AO 1977 auch die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG verneint hat.

4. Eine weitere Begründung hält der Senat nicht für erforderlich (Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).

Fundstellen

  • Haufe-Index 302725
  • BFH/NV 2000, 35

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Eigenheimzulagengesetz / § 4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
    Eigenheimzulagengesetz / § 4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    1Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. 2Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren