Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.03.1997 - 7 S 2237/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umwandlung von als Darlehen geleisteten Förderungsleistungen nach dem BAföG. Ausbildungsförderung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für das Begehren, Förderungsleistungen nicht, wie zuvor geschehen, als Darlehen, sondern teilweise als Zuschuß zu gewähren, gilt die Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB-X (wie BVerwG, Beschl. v. 01.02.1993 – 11 B 91.92 –).

2. Das Bundesverwaltungsamt, welches lediglich insoweit mit der Ausführung des BAföG befaßt ist, als von ihm die nach diesem Gesetz geleisteten Darlehen verwaltet und eingezogen werden, ist nicht „Leistungsträger” i.S.d. § 12 SGB-I. Einem Auszubildenden der einen Antrag nach § 44 SGB-X i.V.m. § 66 a Abs. 4 BAföG beim Bundesverwaltungsamt statt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellt, kann deshalb die Wohltat des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB-I nicht zugute kommen.

 

Normenkette

SGB I §§ 12, 16 Abs. 2; SGB X § 44; BAföG § 39 Abs. 2, § 66a Abs. 4

 

Beteiligte

Geschäftsführer

das Studentenwerk Freiburg – Amt für Ausbildungsförderung –

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 1996 – 7 K 1782/94 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die nachträgliche Umwandlung von als Darlehen geleisteten Förderungsleistungen nach dem BAföG in als Grunddarlehen und Zuschüsse geleistete Förderungsleistungen.

Der 1958 geborene Kläger absolvierte nach dem Erwerb der Fachreife im Juli 1975 von August 1975 bis Dezember 1977 eine Lehre zum Bankkaufmann. Vom 16.2.1978 bis zum 15.5.1979 leistete er den Grundwehrdienst ab. Anschließend war er bis Juli 1979 als Bankkaufmann tätig. Von September 1979 bis Mai 1982 besuchte er ein Kolleg zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Optimal managen: Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert die Methoden der aufgaben- bzw. prozessorientierten Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst und zeigt, wie Zeiten und Mengen transparent und fortschreibungsfähig ausgewiesen werden können.


SGB I - Allgemeiner Teil / § 12 Leistungsträger
SGB I - Allgemeiner Teil / § 12 Leistungsträger

1Zuständig für die Sozialleistungen sind die in den §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger). 2Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich aus den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs.

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren