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Thüringer OLG Beschluss vom 05.07.2011 - 1 VAs 5/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

HEADS. Sexualstraftäterkartei. personenbezogene Daten. Übermittlung. Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten entlassener Sexualstraftäter an die Haftentlassenen-Auskunftsdatei-Sexualtäter (HEADS) beim Thüringer Landeskriminalamt

 

Normenkette

StPO § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 2, § 17 Nr. 3, § 19 Abs. 1, §§ 22-23

 

Tenor

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.

2. Der Gegenstandswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Durch das seit dem 14.08.2008 rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts E vom selben Tage (Az.: 130 Js 5319/08 562 Ls jug.) ist der Antragsteller wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person im besonders schweren Fall unter Einbeziehung der im Urteil des Amtsgerichts E vom 24.05.2006 (Az.: 730 Js 609/06 564 Ls jug), rechtskräftig seit dem 01.06.2006, gegen den Antragsteller wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Diebstahls, Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie schwerer räuberischen Erpressung verhängten Jugendstrafe von einem Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war, zu einer Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Diese Jugendstrafe hat der Antragsteller vollständig verbüßt.

Noch vor Ende des Strafvollzugs ist durch die vom Antragsteller angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts A vom 08.04.2011 die HEADS-Zentralstelle beim Landeskriminalamt Thüringer über die bevorstehende Haftentlassung des Antragstellers informiert und um Aufnahme des Antragstellers in die Haftentlassenen-Auskunftsdatei-Sexualtäter ersucht worden. Diese Entscheidung des Amtsgerichts A erging aufgrund einer We...

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