Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer LSG Urteil vom 31.08.1994 - L 1 Ar 31/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

SG Nordhausen (Urteil vom 07.12.1993; Aktenzeichen So-2/Ar-293/93)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 7. Dezember 1993 wird zurückgewiesen.

2. Die Klage auf Aufhebung der Bescheide vom 8. Dezember 1993 und 14. Januar 1994 wird abgewiesen.

3. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der 56-jährige Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld und höheres Unterhaltsgeld ab dem 1. Oktober 1992.

Der Kläger war vom 5. März 1963 bis zum 30. September 1992 bei den … werken in N. beschäftigt.

Das Arbeitsverhältnis wurde durch arbeitgeberseitige Kündigung vom 29. Juni 1992 zum 30. September 1992 beendet. Laut Arbeitsbescheinigung vom 15. September 1992 erzielte der Kläger, auf dessen Lohnsteuerkarte zu Beginn des Jahres 1992 die Lohnsteuerklasse III (bis heute unverändert) und zwei Kinderfreibeträge eingetragen waren, in den Monaten Juni bis August 1992 jeweils ein monatliches Bruttoentgelt von 2.954,00 DM bei einer tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Jahre 1991 betrug der Bruttoarbeitslohn insgesamt 27.168,04 DM.

Bereits am 22. September 1992 hatte der Kläger sich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Auf dem Antragsformular gab er an, eine Kündigungsschutz klage und eine Klage auf höheres Gehalt beim Kreisgericht Nordhausen eingereicht zu haben.

Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 bewilligte die Beklagte dem Kläger Arbeitslosengeld nach einem wöchentlichen Bruttoentgelt von 680,00 DM, Leistungsgruppe C, Nettolohnersatzquote von 68 %, zu einem Leistungssatz von 336,00 DM wöchentlich.

Ab dem 2. November 1992 nahm der Kläger an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teil. Die Beklagte bewilligte ihm hierfür Unterhaltsgeld nach der erhöhten Nettolohn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • AGS 02/2022, Kostenerstattung nach Verfahrenstrennung / I. Sachverhalt
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • AGS Nr.12/2012, Kein Verjährungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • Sondereigentum: Duldung eines Antennenkabels / 4 Die Entscheidung
    1
  • ZAP 14/2020, Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige: Unwirksame betriebsbedingte Kündigung
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 7/2014, Haftungsverteilung bei einer Kollision zweie ... / 3 Anmerkung:
    1
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 1. Allgemeines
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und ... / a) Überblick
    0
  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
    0
  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
    0
  • § 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell
Wirtschaftsrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen.


BSG 7 RAr 26/93
BSG 7 RAr 26/93

  Verfahrensgang Schleswig-Holsteinisches LSG (Urteil vom 16.01.1992)   Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 1992 aufgehoben und die Sache zur erneuten ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren