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Thüringer FG Urteil vom 05.12.2018 - 1 K 594/16

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vom Arbeitgeber für Bauarbeiter bestimmter, infolge mehrtätiger Auswärtstätigkeit nicht arbeitstäglich angefahrener Sammelpunkt als selbst „typischerweise arbeitstäglich” aufgesuchter Ort im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG

Leitsatz (redaktionell)

1. Fährt ein Bauarbeiter entsprechend der Weisung des Arbeitgebers jeweils von der Wohnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers und von dort mit einem Sammelfahrzeug zu den jeweiligen Baustellen und kehrt er wegen des Einsatzes auf weit entfernten Baustellen nicht jeden Tag nach Hause zurück, sodass auch die Fahrten zum Betriebssitz nicht arbeitstäglich durchgeführt werden, so gilt gleichwohl der Betriebssitz des Arbeitgebers als „derselbe typischerweise arbeitstäglich aufgesuchte Ort” im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, mit der Folge, dass für die Fahrten zum Betriebssitz ein Werbungskostenabzug nur in Höhe der Entfernungspauschale und nicht nach Reisekostengrundsätzen zulässig ist.

2. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG umfasst die Fälle, in denen der Arbeitnehmer bei jeder Fahrt von seinem Wohnort zum Arbeitsbeginn zunächst einen durch den Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt anfahren muss. Die Rechtsnorm ist also auch dann anwendbar, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Sammelort infolge der Nichtheimkehr an einzelnen Wochen bzw. Tagen tatsächlich nicht aufsucht; diese gilt jedenfalls dann, wenn der der Arbeitnehmer an den meisten Arbeitstagen (hier: 82 %) tatsächlich von der Wohnung zum Sammelpunkt gefahren ist.

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; EStG § 9 Abs. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.04.2021; Aktenzeichen VI R 6/19)

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger Fahrtkosten nach...

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Sammelpunkt als typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG
Sammelpunkt als typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG

  Leitsatz Fährt ein Bauarbeiter entsprechend der Weisung des Arbeitgebers jeweils von der Wohnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers und von dort mit einem Sammelfahrzeug zu den jeweiligen Baustellen und kehrt er wegen des Einsatzes auf weit entfernten ...

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