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SG Regensburg Urteil vom 10.12.2018 - S 7 SO 68/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Eingliederungshilfe. Soziale Teilhabe. Betreuung eines erwachsenen behinderten Menschen in einer Pflegefamilie. Einkommenseinsatz. Pflegegeld. zweckbestimmte Leistung

 

Leitsatz (amtlich)

§ 83 Abs 1 SGB XII gebietet keine Berücksichtigung des Pflegegeldes als Einkommen und damit dessen (teilweise) Verrechnung auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des Betreuungsgeldes.

 

Orientierungssatz

Als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß § 54 SGB 12 kommt auch die Zahlung eines Betreuungsgeldes für die Betreuung eines erwachsenen behinderten Menschen in einer Pflegefamilie nach § 76 Abs 2 Nr 4 SGB 9 2018 in Betracht.

 

Tenor

I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 17.10.2017 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 7.6.2017 verurteilt, der Klägerin Eingliederungshilfe in gesetzlicher Höhe ohne Berücksichtigung zugeflossenen Pflegegeldes zu gewähren.

II. Der Beklagt trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

 

Tatbestand

Im Streit steht die Zahlung höherer Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Betreuungsgeld nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) ohne Anrechnung von Pflegegeld.

Die 1997 geborene Klägerin ist schwerbehindert (GdB von 100; Merkzeichen B, G und H) und lebt seit ihrem dritten Lebensmonat in einer Gastfamilie; seit September 2016 besucht sie die J.-Werkstätten in N-Stadt. Im Juli 2016 beantragte die Gastmutter - als gesetzliche Betreuerin der Klägerin - deren weitere Unterbringung in ihrer Gastfamilie.

Daraufhin vergütete der Beklagte für die Zeit vom 1.9.2016 bis vorerst 31.8.2017 die im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistete Betreuung in der Gastfamilie mit einem Betrag in Höhe von 238 € monatlich (Bescheid vom 17.10....

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