Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Potsdam Urteil vom 19.09.2007 - S 1 KA 114/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. Honorarbescheid. Rücknahme. Zulässigkeit. Zweitbescheid. nachträgliche Vergütung. dreipolige Beziehung. aufschiebende Wirkung erst ab Bekanntgabe an Begünstigten

 

Orientierungssatz

1. Honorarbescheide im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sind nach § 44 Abs 2 SGB 10 zu beurteilen, da sie keine Sozialleistungen betreffen (vgl BSG vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 = BSGE 79, 177 = SozR 3-1200 § 44 Nr 23).

2. Zur Zulässigkeit von Zweitbescheiden.

3. Mit der Eigenart statusbegründender Verwaltungsakte im Vertragsarztrecht und der ihr innewohnenden Ordnungsfunktion wäre es nicht vereinbar, wenn das Verbot, eine durch Verwaltungsakt begründende Begünstigung während des Schwebezustandes der Drittanfechtung zu nutzen, dadurch unterlaufen werden könnte, dass trotzdem erbrachte Leistungen im Falle der späteren Zurückverweisung der Drittanfechtung nachträglich vergütet würden.

4. Es ist sachgerecht, in dreipoligen Beziehungen bei der Anfechtung eines begünstigenden Verwaltungsaktes durch einen Dritten die aufschiebende Wirkung erst ab deren Bekanntgabe an den Begünstigten wirken zu lassen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.03.2009; Aktenzeichen B 6 KA 15/08 R)

 

Tenor

1.

Der Bescheid der Beklagten vom 28. Juli 2005 in Gestalt des Bescheides vom 28. September 2005 wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die im Zeitraum vom 01. Januar 2002 bis zum 25. Januar 2002 von dem bei der Klägerin tätigen Arzt Dr. H erbrachten Leistungen zu vergüten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

3.

Der Streitwert wird auf 17.700 € festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt Honorar für die Zeit vom 01. Januar bis zum 27. Mai 2002.

Auf den Anfang November 2001 ge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung
    1
  • § 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich
    1
  • § 3 Die häufigsten Abrechnungsfragen / 1. Frage
    1
  • § 4 Pflichtteilsrestanspruch bei geringfügigem Erbteil o ... / II. Annahme des Erbteils
    1
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 7 Nachlassgerichtliches Verfahren / a) Grundsätzliches
    1
  • § 9 Kündigung im Arbeitskampf / c) Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
  • AGS 06/2023, In diesem Heft
    1
  • AGS 08/2023, Streitwert einer Klage auf Zahlung künftige ... / I. Sachverhalt
    1
  • Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftste ... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile
    1
  • Internationale Aspekte – Das Haager Erwachsenenschutzübe ... / 3.3.5 Ordre public, Art. 21 ErwSÜ
    1
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    1
  • Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3309 / aa) Angelegenheit
    1
  • Teil D: Vergütung und Kosten / 15 Einspruch, Bußgeldverfahren [Rdn 165]
    1
  • ZAP 2/2017, Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung ohne Einwilligung
    1
  • ZAP 7/2016, Schadensersatzanspruch: Zünden eines Knallkörpers bei einem Fußballspiel
    1
  • zerb 6/2017, Ausländische Ehen im deutschen Recht im Lic ... / a) Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


BSG B 6 KA 15/08 R
BSG B 6 KA 15/08 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsärztliche Versorgung. aufschiebende Wirkung der Drittanfechtung statusbegründender Entscheidungen erst ab Kenntniserlangung des Begünstigten  Leitsatz (amtlich) Bei statusbegründenden Entscheidungen im ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren