Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung. Erwerbsunfähigkeit bei fehlendem Stellenangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Orientierungssatz
1. Ist ein Betroffener trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch in der Lage, zumindest mit Einschränkungen Tätigkeiten auszuüben, die Berufsbildern am allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen, besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch dann nicht, wenn am Arbeitsmarkt für den Betroffenen eine solche Tätigkeit nicht konkret verfügbar ist.
2. Einzelfall zur Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit (hier: Erwerbsunfähigkeit verneint).
Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Der am 00.00.1947 geborene Kläger, der Ausbildungen als Tankwart und - im Wege der Umschulung - als Güteprüfer absolvierte, war zuletzt - soweit erkennbar - in den Jahren 1989 und 1990 kurzfristig als Gießer in der Metallindustrie und als Tankwart beschäftigt, er bezieht langjährig Leistungen des Arbeitsamtes.
Ein früherer Rentenantrag blieb im Jahre 1989 ohne Erfolg, die vor dem Sozialgericht Regensburg erhobene Klage Az. S 6 Ar 70/90 wurde durch Urteil vom 07.10.1991 abgewiesen.
Der Kläger beantragte am 30.08.1999 erneut Versicherungsleistungen. Die Beklagte zog den Befund- und Behandlungsbericht des Arztes für Allgemeinmedizin Dr. L. aus S. vom 20.10.1999 bei. Sie ließ den Kläger durch den Orthopäden Dr. T. untersuchen, der in seinem Gutachten vom 23.02.2000 folgende Diagnosen stellte: Lokales bzw. pseudoradiculäres Lur...