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SG Marburg Urteil vom 25.05.2009 - S 3 U 37/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfall. Unfallkausalität. alkoholbedingte Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr. absolute Fahruntüchtigkeit. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

 

Orientierungssatz

1. Verunglückt ein Arbeitnehmer auf seinem Nachhauseweg allein wegen einer alkoholbedingten Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr, steht er mangels Vorliegens der Unfallkausalität nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Zum Umfang der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei regelmäßigem Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.11.2012; Aktenzeichen B 2 U 19/11 R)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt für sich und ihre beiden minderjährigen Kinder (geboren 2006 und 2003) eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Zwischen den Beteiligten ist insoweit streitig, ob der Tod des Ehemannes der Klägerin durch die Folgen eines Arbeitsunfalls verursacht worden ist.

Der 1977 geborene Ehemann der Klägerin (Versicherter) erlitt bei einem Verkehrsunfall am 21.09.2007 gegen 23.35 Uhr tödliche Verletzungen, als er auf dem Weg nach Hause zwischen D-Stadt und E-Stadt von der Straße abkam und als unangeschnallter Fahrer aus dem Fahrzeug in den Straßengraben geschleudert wurde.

Nach den Angaben des Betriebes hatte er nach Ende der Spätschicht um 22:00 Uhr das Betriebsgelände verlassen, bzw. um 22:02 Uhr ausgestochen.

Nach Angaben der zuständigen Polizeidienststelle war gegen 23.30 Uhr eine Streife auf der Unfallstrecke unterwegs, hat aber nichts Besonderes feststellen können.

Eine von der Polizei angeordnete Blutentnahme ergab nach dem vorläufigen Blutalkoholgutachten vom 24.09.2007 einen Blutalkoholwert von 2,22 ‰.

Der technische Sac...

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