Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Marburg Urteil vom 15.03.2006 - S 12 KA 40/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenzahnärztliche Vereinigung. individuelle Basisvergütung für Zahnersatz. Härtefallregelung. zuzahlungsfreie Fälle

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der eine nach einem Durchschnittsvolumen aller Vertragszahnärzte und der Zahl der Behandler errechnete individuelle Basisvergütung vorsieht (hier im Jahr 2003: 47.200 Euro), die mit einem festen Punktwert vergütet wird, während die darüber hinausgehenden Leistungen nur noch quotiert vergütet werden (hier Restvergütungsminderungsprozentsatz von 26,48200110 Prozent, HVM-Einbehalt für Kl: 17.038,05 Euro), ist nicht zu beanstanden.

2. Das Fehlen einer Härtefallregelung ist nur bei einem Vorliegen eines Härtefalls zu beanstanden. Zwar trifft es grundsätzlich zu, dass bei einer individuellen Basisvergütung nach Durchschnittswerten für Zahnersatz-Praxen mit höherem Anteil an 100 prozentigen Fällen benachteiligt werden. Insofern besteht aber im Hinblick auf eine allgemein zulässige Typisierung und Pauschalierung keine Pflicht einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung, jeder Abweichung in der Fallstruktur Rechnung zu tragen. Liegt der prozentuale Anteil an 65 prozentigen Fällen wesentlich über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe aller Zahnärzte, im Bereich der 100 prozentigen Fälle jedoch gegenüber 13 Prozent der Vergleichsgruppe nur bei 26 Prozent, so begründet dieses Mehr an zuzahlungsfreien Fällen noch keinen Härtefall. Hinzu kommt, dass der Zahnersatz-Bereich nur einen kleineren Teil der gesamten zahnärztlichen Abrechnung betrifft.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 16.12.2009; Aktenzeichen B 6 KA 13/09 B)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat der Beklagten die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Sie hat auch die Gerichtskosten zu tragen.

 

Tatbest...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG B 6 KA 13/09 B
BSG B 6 KA 13/09 B

  Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialgerichtliches Verfahren. Klärungsbedürftigkeit von ausgelaufenem Recht im Rahmen des Revisionsverfahrens. Anforderungen an Revisionszulassung sind verfassungsgemäß. Honorarverteilungsmaßstab. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren