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SG Kiel Urteil vom 23.05.2018 - S 13 KA 381/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftlichkeitsprüfung von Einzelleistungen nach Durchschnittswerten. Nichtberücksichtigung des statistischen Korrekturfaktors für eine unterdurchschnittliche Fallzahl

 

Orientierungssatz

Bei der vertrags(zahn)ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung von Einzelleistungen nach Durchschnittswerten ist ein statistischer Korrekturfaktor für eine unterdurchschnittliche Fallzahl nicht zu berücksichtigen.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 10.12.2020; Aktenzeichen B 6 KA 25/20 B)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Streitig ist eine Honorarkürzung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Quartal IV/2010.

Der Kläger ist seit ... zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und betreibt seine Praxis in X.

Mit Schreiben vom 19. April 2012 informierte die Prüfungsstelle den Kläger über die Wirtschaftlichkeitsprüfung des Quartals IV/2010.

Nach Beschluss der 1. Beratungskommission der Gemeinsamen Prüfungsstelle vom 22. Mai 2013 wurde dem Kläger gegenüber mit Bescheid vom 8. August 2013 eine Kürzung für das Quartal IV/2010 um 3.386 Punkte mitgeteilt. Das Kürzungsvolumen ergab sich aus der Kürzung der abgerechneten BEMA-Z Positionen 105 (Mu) und 106 (sK) auf 180 % des Durchschnitts.

Dagegen legte der Kläger am 9. August 2013 Widerspruch ein. Zusammengefasst erhob er diverse Einwände gegen die statistische Vergleichsprüfung an sich. Er habe vor dem BSG Entscheidungen zur Nichtberücksichtigung von Nullabrechnungen erstritten, die nicht beachtet worden seien. Etliche Zahlen der Vergleichsstatistik würden Werte unter Null aufweisen. Fehlerhaft sei auch, dass in der Statistik für den Landesdurchschnitt Werte unter 1 % auftauchen würden. Die Statistik würde eher stimmen, wenn alle Zahnärzte einer Berechnung von 100 P...

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