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SG Kiel Urteil vom 06.12.2006 - S 10 VU 11/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz. posttraumatische Belastungsstörung als Folge der rechtswidrigen Inhaftierung in der ehemaligen DDR. MdE-Festsetzung

 

Orientierungssatz

Zur Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge der rechtswidrigen Inhaftierung in der ehemaligen DDR mit einer MdE von 20 vH.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.08.2009; Aktenzeichen B 9 VU 1/08 R)

 

Tenor

Der Bescheid vom 05. Mai 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17. Dezember 2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, bei dem Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung als Folge der Inhaftierung in der ehemaligen DDR anzuerkennen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 vom Hundert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Beschädigtenversorgung wegen einer zu Unrecht verbüßten Haftzeit.

Der am ... 1945 geborene Kläger war Fernsehtechniker, als er auf der Transitstrecke wegen angeblicher Beihilfe zur Republikflucht verhaftet wurde. Er verbüßte vom 07. Januar 1980 bis 15. Juli 1982 eine Haftzeit in Justizvollzugsanstalten in B-L, P und K-M-Stadt (C). Mit Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 05. Juli 1996 wurde der Kläger strafrechtlich rehabilitiert, die Haftzeit wurde als zu Unrecht erfolgt bestätigt und als Verfolgungszeit im Sinne des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) festgestellt.

Unter dem 05. Februar 2002 beantragte der Kläger bei dem Beklagten, die bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen als Folge der zu Unrecht erlittenen Inhaftierung festzustellen. Er leide unter einer linksseitigen Schwerhörigkeit, mehr als rechtsseits. Zudem bestünde rech...

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