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SG Heilbronn Urteil vom 01.02.2017 - S 10 R 3237/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit. Tätigkeit als freiberufliche Pflegekraft auf Honorarbasis. Dienstleistungsvertrag. abhängige Beschäftigung. selbstständige Tätigkeit. Abgrenzung

Orientierungssatz

Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer gelernten Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin in ihrer Tätigkeit als freiberufliche Pflegekraft in einem Krankenhaus auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand

Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status der Klägerin in ihrer Tätigkeit für die Beigeladene im Zeitraum vom 05.04.2014 bis 30.06.2014.

Die Beigeladene ist eine gemeinnützige GmbH und Trägerin der Klinik in L. im gleichnamigen Landkreis.

Die 1971 geborene Klägerin ist Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin. Sie ist bei der C. Krankenversicherung AG privat krankenversichert.

Der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes B. für 2012 wies Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 98.544 Euro aus.

Die Klägerin und die Beigeladene schlossen am 01.04.2014 einen Dienstleistungsvertrag mit u.a. folgendem Inhalt:

“§ 1 Leistungserbringung und Leistungsumfang

1. Im Rahmen dieses Vertrages wird der Auftragnehmer als freier Mitarbeiter durch den Auftraggeber beauftragt, Dienstleistungen gemäß dem Berufsbild einer examinierten Kranken- und Gesundheitspflegekraft entsprechend dem Krankenpflegegesetz in seiner jeweils gültigen Fassung zu erbringen.

Von der vorgenannten Dienstleistung umfasst sind grundsätzlich die eigenständige und eigenverantwortliche Planung, Durchführung und Dokumentation von Kranken-/Altenpflege.

2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Dienstleistungserbringung d...

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