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SG Gotha Teilurteil vom 09.11.2016 - S 2 KA 4928/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung. Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht (§ 95d Abs 3 S 3 SGB 5). Auskunftsanspruch der Krankenkassen bzw ihrer Verbände. Anspruch auf Erstattung der gekürzten Honoraranteile. Treu und Glauben

 

Orientierungssatz

Zum Anspruch der Krankenkassen bzw ihrer Verbände auf Erteilung der Auskunft, in welchem Umfang von einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung Honorarkürzungen wegen der Nichterfüllung von Fortbildungspflichten durch Vertrags(zahn)ärtze vorgenommen worden sind sowie zum Anspruch auf Erstattung der wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht gekürzten Honoraranteile.

 

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter namentlicher Benennung der betroffenen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Auskunft über die Höhe der seit dem 1. Januar 2011 vorgenommenen Honorarkürzungen wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95 d Abs. 3 Satz 3 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V) zu erteilen, soweit sie anteilig auf die Klägerin entfallen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Erteilung der Auskunft, in welchem Umfang seit dem 1. Januar 2011 Honorarkürzungen wegen der Nichterfüllung von Fortbildungspflichten durch Vertragszahnärzte vorgenommen worden sind und einen Anspruch der Klägerin auf Erstattung der wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht gekürzten Honoraranteile.

Grundlage der Berechnung der Gesamtvergütung sowie der Honoraransprüche, der der Beklagten angehörigen Vertragszahnärzte, waren die für die Jahre 2011 bis 2016 zwischen der Beklagten und den Ersatzkassen geschlossenen Vergütungsvereinbarungen. Die Beklagte und die Ersatzkassen hatten für die Jahre 2011 bis 2016 gesamtvertraglich eine Vergütung nach Einzelleistungen...

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