Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Freiburg i. Br. Urteil vom 29.04.2003 - S 9 RJ 2625/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Fremdrentenrecht. Spätaussiedler. Hinterbliebene mit eigener Rente. Begrenzung der anrechenbaren Zeiten auf 25 Entgeltpunkte. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Die Entgeltpunktebegrenzung des § 22b Abs 1 S 1 FRG ist entgegen BSG vom 30.8.2001 - B 4 RA 118/00 R = BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22b Nr 2 auch beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenrenten mit Renten aus eigener Versicherung anzuwenden.

 

Orientierungssatz

§ 22b FRG verstößt nicht gegen das GG (Art 3 Abs 1, Art 14 und Art 20 Abs 1).

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin von der Beklagten die Auszahlung einer Witwenrente beanspruchen kann.

Die 1935 in Russland geborene Klägerin siedelte am 26.5.1998 in die Bundesrepublik Deutschland über. Sie ist als Spätaussiedlerin im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes anerkannt (Bescheinigung des Landratsamts O vom 12.10.1998). Sie war mit dem 1934 geborenen und 1984 noch im Herkunftsgebiet verstorbenen J verheiratet.

Die Beklagte gewährte der Klägerin mit bindendem Bescheid vom 2.11.1998 auf deren Antrag vom 17.6.1998 eine nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berechnete Altersrente für langjährig Versicherte vom 26.5.1998 an. Mit weiterem Bescheid vom 3.11.1998 stellte die Beklagte auf den Antrag der Klägerin vom 17.6.1998 fest, dass dem Grunde nach ein Anspruch auf Witwenrente bestehe. Da bei der Berechnung der Altersrente der Klägerin bereits die gemäß § 22 b FRG maximal zu berücksichtigenden 25 Entgeltpunkte zugrundegelegt worden seien, komme eine Auszahlung der Rente aber nicht in Betracht. Auch dieser Bescheid wurde bestandskräftig.

Am 16.5.2002 beantragte die Klägerin die Überprüfung der Entscheidung zur Witwenrente. Sie nahm dab...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BSG 9/9a RV 18/86
BSG 9/9a RV 18/86

Leitsatz (amtlich) Ist der gegen einen bindend gewordenen Verwaltungsakt vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun, ergibt aber die sachliche Prüfung, daß diesem Einwand die tatsächliche Grundlage ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren