Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Duisburg Urteil vom 16.06.2023 - S 36 U 407/22

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 10.05.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2022 verurteilt, der Klägerin eine Witwenrente ab dem 23.12.2020 zu gewähren.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Hinterbliebenenrente aufgrund des Todes des Ehemannes der Klägerin, Herrn, nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Der am         geborene Ehemann der Klägerin war bei der     in Dortmund beschäftigt. Am 04.11.2020 und 05.11.2020 bildete Herr    mit einem Arbeitskollegen, dem Zeugen  , eine Fahrgemeinschaft für den Arbeitsweg von Duisburg nach Dortmund und zurück.

Am 09.11.2020 traten bei Herrn erstmals Krankheitssymptome in Form von Abgeschlagenheit auf.Am Folgetag, dem 10.11.2020, fiel Herr       auf der Arbeit ohnmächtig zu Boden und wurde daraufhin in das Katholische Krankenhaus Dortmund-West verbracht. Dort fiel der bei Herrn     durchgeführte COVID-19-Test positiv aus. Der Versicherte wurde daraufhin u.a. aufgrund der Diagnosen einer COVID-19-Pneumonie beidseits und eines akuten Atemnotsyndroms (ARDS) behandelt und am 18.11.2020 in das St.-Johannes-Hospital in Dortmund verlegt. Dort verstarb der Versicherte am 23.12.2020 aufgrund eines schweren ARDS bei COVID-19-assoziierter Pneumonie bei nicht beherrschbarer pulmonaler Blutung unter VV-ECMO-Therapie.

Mit Schreiben vom 30.03.2021 bat die Klägerin die Beklagte um Erteilung rechtsbehelfsfähiger Bescheide über die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit Nr. 3101 bzw. um Prüfung des Vorliegens eines Versicherungsfalls, insbesondere über die Gewährung von Lebzeiten- und Hinterbliebenenleistungen. Der Zeuge   habe dem Verstorbenen bereits am 06.11.2020 per WhatsApp mitgeteilt, dass er erkrankt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung (WEG) / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    32
  • Jalousie (WEG)
    7
  • Erhaltungsrücklage / 10 (Teil-)Auflösung der Rücklage
    4
  • § 20 Handelsvertreterrecht / 4. Der Vertragsschluss
    2
  • § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
    2
  • AGS 06/2022, Fragen und Lösungen / II. Gegenstandswert
    2
  • Keller (WEG) / 1.3 Irrtümliche Falschbezeichnung eines Kellers bei Veräußerung eines Teileigentums
    2
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    2
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche: Vergemeinschaftung / 4 Die Entscheidung
    2
  • ZErb 4/2013, Kindeswohl versus Gemeinwohl – zur Sittenwi ... / 1
    2
  • § 1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses / C. Ordentliche Kündigung
    1
  • § 15 Verfahren durch das Gericht / I. Zulässigkeitsprüfung
    1
  • § 2 Allgemeiner Teil / II. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
    1
  • § 2 Gläubiger und Schuldner des Pflichtteilsanspruchs / B. Pflichtteilsberechtigung
    1
  • § 28 Leasing / b) Folgen des Fehlens einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation oder einer sonstigen Pflichtangabe für den Anlauf der Widerrufsfrist
    1
  • § 4 Steuerrechtliche Aspekte, Geldwäsche / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen
    1
  • § 41 Strafrecht / III. Berufung
    1
  • § 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange
    1
  • AGS 11/2023, Erstattung der Reisekosten zum Termin trotz ... / IV. Bedeutung für die Praxis
    1
  • AGS Nr.11/2012, Anforderung an die Unterschrift unter eine anwaltliche Kostenrechnung
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis: Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Stay at home. Workplace during a pandemic, epidemic. A table with a computer and laptop, a medical m
Bild: ©Вадим Пастух - stock.adobe.com

Die zum Tode führende Corona-Erkrankung des Versicherten war in einem vom SG Duisburg entschieden Fall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die von der Rechtsprechung dafür aufgestellten Voraussetzungen allesamt erfüllt waren.


Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis: Corona-Infektion als Arbeitsunfall – welche Nachweise müssen erbracht werden?
Kinder arbeiten zusammen an Arbeitsbuch
Bild: mauritius images / Johnér /

Eine Betreuungskraft einer Schule in Grünstadt ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Speyer lässt sich bezüglich der Kontakte im versicherten Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen.


Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis: Corona als Berufskrankheit einer Kinderpflegerin
01 Oct 2014, Stockholm, Sweden --- Female teacher assisting girl to ride tricycle on playground ---
Bild: Haufe Online Redaktion

Das SG Duisburg hat die COVID-19-Infektion einer Kinderpflegerin als Berufskrankheit anerkannt. Sie war während der ausgeübten Verrichtungen im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung während der Pandemie einer hohen und besonderen Übertragungsgefahr ausgesetzt. 


Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


SG Duisburg S 36 U 253/22
SG Duisburg S 36 U 253/22

Entscheidungsstichwort (Thema) Voraussetzungen der Anerkennung einer während der Arbeitszeit des Versicherten erlittenen Corona-19-Infektion als Arbeitsunfall Orientierungssatz 1. Der Versicherte hat Anspruch auf Anerkennung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren