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SG Dortmund Urteil vom 02.11.2016 - S 17 U 955/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7. Rettungshandlung. reflexartiges Ausweichmanöver eines Motorradfahrers gegenüber einem Radfahrer im Straßenverkehr

Orientierungssatz

Ein Motorradfahrer, der zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem potentiellen Unfallgegner (hier: Vorfahrt nehmenden Radfahrer) ausweicht, steht gem § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es unerheblich, dass die Rettungshandlung nicht mit zeitlichem Vorlauf geplant, sondern spontan in Sekundenbruchteilen vorgenommen wurde.

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.11.2014 verurteilt, das Ereignis vom 19.10.2012 als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Beklagte hat die die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall.

Der im Jahre 1963 geborene Kläger befuhr am 19.10.2012 mit seinem Motorrad zu dem Zwecke einzukaufen eine Straße in K., als ihm ein Fahrradfahrer die Vorfahrt nahm. Bei dem folgenden Ausweichvorgang kam der Kläger zu Sturz und zog sich u.a. Luxationen beider Schultergelenke zu.

Die Beklagte sichtete die strafrechtlichen Ermittlungsunterlagen und lehnte es sodann mit Bescheid vom 03.01.2014 ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zur Begründung ist ausgeführt, zwar seien Personen dem Grunde nach gesetzlich unfallversichert, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisteten oder einen Anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retteten, der Kläger habe indes nur in Anbetracht eines drohenden Zusammenstoßes eine Vollbremsung eingeleitet,...

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(SG Dortmund, Urt. v. 2.11.2016 – S 17 U 955/14) • Weicht ein Motorradfahrer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem ihm die Vorfahrt nehmenden Fahrradfahrer aus, handelt es sich um eine den Arbeitsunfallversicherungsschutz begründende ...

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