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SG Braunschweig Urteil vom 31.07.2018 - S 15 SB 8/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindertenrecht. Merkzeichen G. Anspruch auf kostenlose Wertmarke für Bezieher von Hilfen zur Pflege nach § 61 SGB 12 in Pflegeheimen. mittelbare Berücksichtigung von Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB 12. Gleichstellung mit Sozialhilfeempfängern

 

Orientierungssatz

1. Die Voraussetzungen für die Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke sind nicht nur bei den Personen erfüllt, die tatsächlich Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt in unmittelbarer Anwendung des Dritten oder Vierten Kapitels des SGB 12 beziehen, sondern auch bei solchen Personen, die diese Leistungen nur in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften erhalten, aber materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfeempfängern gleichgestellt sind (vgl BSG vom 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R = SozR 4-3250 § 145 Nr 3 sowie B 9 SB 7/10 R = BSGE 109, 154 = SozR 4-3250 § 145 Nr 2).

2. Hierzu zählen auch Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind und Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB 12 beziehen.

 

Tenor

1. Der Bescheid des Beklagten vom 14.11.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.12.2017 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten für die Erteilung eines Beiblattes mit Wertmarke in Höhe von 80,- € zu erstatten.

2. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

3. Die Berufung wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für die Zeit November 2017 bis einschließlich Oktober 2018.

Bei dem H. geborenen Kläger ist seit 1980 ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 mit dem Merkzeichen „G“ festgestellt.

Der Kläger lebt in einem Heim für Pfleg...

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