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SG Berlin Urteil vom 22.01.2020 - S 2 EG 19/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Partnerschaftsbonus. Erwerbstätigkeit im Arbeitszeitkorridor. Krankheit. Krankengeldbezug

 

Leitsatz (amtlich)

Bei der Prüfung der Einhaltung des Zeitkorridors des § 4 Abs 4 S 3 Nr 1 BEEG als Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus können Zeiten des Krankengeldbezugs nicht als Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung und Erstattung von den Klägern gewährten Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG, im Folgenden in der Neufassung vom 27.1.2015, BGBl. I, S. 33) in der Form des Partnerschaftsbonus.

Die Kläger sind Eltern ihrer 2017 geborenen Tochter E. Beide waren vor der Geburt nichtselbständig erwerbstätig, die Klägerin zu 1) als Unternehmensberaterin, der Kläger zu 2) als wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Sie beantragten am 11.4.2017 die Gewährung von Elterngeld beim Beklagten, die Klägerin zu 1) Basiselterngeld für den 1. bis 12. Lebensmonat und der Kläger zu 2) Basiselterngeld für den 13. bis 14. Lebensmonat der Tochter. Darüber hinaus beantragten beide für den 15. bis 18. Lebensmonat (23.4.2018 bis 22.8.2018) den Partnerschaftsbonus.

Die Klägerin zu 1) gab an, während ihrer Elternzeit vom 24.2.2018 bis 23.8.2018 einer Teilzeiterwerbstätigkeit im Umfang von 25 Stunden im Durchschnitt des Monats nachzugehen.

Der Kläger zu 2) gab insoweit an, während seiner Elternzeit vom 23.4.2018 bis 22.8.2018 einer Teilzeiterwerbstätigkeit im Umfang von 65% der tariflichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten (39 Wochenstunden) im Durchschnitt des Monats nachzugehen.

Der Beklagte bewilligte den Klägern jeweils mit Bescheid vom 25.4.2017 zum e...

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