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SG Berlin Urteil vom 02.02.2009 - S 2 EG 28/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Feststellung des Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit. Bemessungsgrundlage. Verdienstausfall. steuerpflichtige Einnahmen. steuerfrei gestellte Lohnersatzleistungen. Verletztenrente

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes ist durch den Verweis auf § 2 Abs 1 Nr 1-4 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) in § 2 Abs 1 S 2 BEEG klar gestellt, dass von dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen auszugehen ist. Nach § 3 EStG steuerfrei gestellte Lohnersatzleistungen wie etwa das aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewährende Verletztengeld im Sinne der §§ 45ff SGB 7 sind demnach bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen.

2. Diese Regelung begegnet auch im Hinblick auf die meist günstigere Behandlung von schwangerschaftsbedingten Krankheitsfällen, die zu Verdienstausfällen führen, durch § 2 Abs 7 S 6 BEEG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten werden nicht erstattet.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung weiteren Elterngeldes für ihre am 22. April 2007 geborene Tochter C.

Die Klägerin erzielte in der Zeit von März 2006 bis Oktober 2006 und von Januar bis Februar 2007 ein monatliches Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von 1.600 Euro monatlich. Aufgrund einer Erkrankung wegen eines Arbeitsunfalls erzielte die Klägerin nach Auslaufen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im November 2006 ein Bruttoeinkommen von 1.013,33 Euro und im Dezember 2006 von 1.440 Euro. Zusätzlich erhielt sie in der Zeit vom 20. November 2006 bis 3. Dezember 2006 Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von insgesamt 500,50 Euro.

Auf ihren Antrag vom 10. Mai 2007 bewilligte der Beklagte der ...

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