Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Berlin Beschluss vom 23.03.2007 - S 37 AS 2804/07 ER

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld II. Unterkunft und Heizung. Auszubildender. Berufsausbildungsbeihilfebezug. Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten. Mietschuldenübernahme. verfassungskonforme Auslegung

 

Orientierungssatz

1. Bei der Berechnung des Zuschusses nach § 22 Abs 7 S 1 SGB 2 zu den ungedeckten Unterkunftskosten sind von Anfang an nur die angemessenen Unterkunftskosten zu Grunde zu legen. Zur Ermittlung des ungedeckten Unterkunftskostenbedarfs ist das vorhandene, nach den Maßstäben des SGB 2 zu bereinigende Gesamteinkommen mit dem fiktiven Gesamtbedarf nach SGB 2 (Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten) gegenüber zu stellen. Eine isolierte Gegenüberstellung des im BAföG, in der Berufsausbildungsbeihilfe oder im Ausbildungsgeld enthaltenen Anteils für das Wohnen mit den tatsächlich zu entrichtenden, angemessenen Unterkunftskosten führt zu einer nicht gerechtfertigten Besser- oder Schlechterstellung gegenüber "echten" Beziehern von Arbeitslosengeld II.

2. Dem Empfänger eines Zuschusses nach § 22 Abs 7 SGB 2 kann ein Darlehen zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs 5 SGB 2 gewährt werden, da der Zuschuss insofern den Charakter einer "Leistung für Unterkunft und Heizung" besitzt.

 

Tatbestand

Der Antragsteller (Ast.) absolviert seit September 2006 eine Ausbildung, für die er im ersten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 282 EUR erhält. Er lebt in einer eigenen Wohnung. Die monatliche Miete plus Nebenkosten beträgt 355,25 EUR, dazu kommt ein Abschlag für die Gasetagenheizung von 54 EUR.

Bis zum Beginn der Ausbildung hatte der Ast. Alg II in Höhe von 345 EUR Regelsatz plus 409,25 EUR Unterkunftskosten bezogen. Eine Weiterzahlung lehnt der Antragsgegner unter Hinweis auf den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


SG Schleswig S 3 AS 213/08 ER
SG Schleswig S 3 AS 213/08 ER

  Entscheidungsstichwort (Thema) Grundsicherung für Arbeitsuchende. Unterkunftskostenzuschuss bei Ausbildungsförderungsbezug. Berechnung der ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten. Einkommensberücksichtigung. Kindergeld. Absetzung der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren