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SG Aurich Urteil vom 11.01.2012 - S 15 AS 63/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld II. Vermögensberücksichtigung. selbst genutztes Hausgrundstück. angemessene Größe. keine Reduzierung der Wohnflächengrenze nach WoBauG 2 bei Auszug der erwachsenen Kinder. verfassungskonforme Auslegung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein selbst genutztes Hausgrundstück ist angemessen iS des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2, wenn sich die Wohnfläche innerhalb des in § 39 Abs 1 S 1 WoBauG 2 iVm § 39 Abs 1 S 2 und § 82 Abs 3 S 1 WoBauG 2 genannten Rahmens bewegt.

2. Diese Beurteilung bleibt auch dann unverändert, wenn sich die Anzahl der Bewohner durch den späteren Auszug erwachsen gewordener Kinder verringert.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.10.2016; Aktenzeichen B 4 AS 4/16 R)

 

Tenor

1. Der Bescheid der Beklagten vom 28.01.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.05.2010 und der Bescheid vom 12.11.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2009 werden abgeändert.

2. Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die für den Zeitraum 01.12.2009 bis 31.05.2010 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II als Zuschuss zu gewähren.

3. Der Beklagte hat den Klägern die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

4. Die Sprungrevision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Kläger ab 01.12.2009 einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss haben.

Der am H. geborenen Kläger zu 1) ist von Beruf Zimmermann, übt diesen Beruf aber aus gesundheitlichen Gründen seit 1996 nicht mehr aus, die am I. geborene Klägerin zu 2) ist nicht berufstätig gewesen. Die Kläger haben vier Kinder: J. (geb. K.), L. (geb. M.), N. (geb. O.) und P. (geb. Q.).

Seit dem 01.01.2005 stehen die Kläger bei dem Rechtsvorgänger des Beklagten im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter...

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