Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches OVG Urteil vom 23.01.1998 - 1 K 14/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gültigkeit des B-Plans Nr. A 6 „Hafenspitze”

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 24.07.2000; Aktenzeichen 1 BvR 151/99)

BVerwG (Beschluss vom 10.11.1998; Aktenzeichen 4 BN 37.98)

 

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. A 6 „Hafenspitze” wird für nichtig erklärt, soweit der Nordteil des Grundstücks des Antragstellers als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitnutzung” festgesetzt ist.

Im übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt 9/10, die Antragsgegnerin 1/10 der Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Antragsteller wehrt sich gegen die sein Grundstück betreffenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. A 6 „Hafenspitze”.

Der Antragsteller ist Eigentümer des ca. 10.800 qm großen Grundstücks Hafendamm 1 a in Flensburg (Flurstück 540 der Flur G 46 der Gemarkung Flensburg). Das Grundstück liegt westlich der Straße Hafendamm, an der südlichen Spitze des Flensburger Hafens, vom weiter westlich gelegenen Hafenbecken allerdings getrennt durch Bahnanlagen der Deutschen Bundesbahn. Es gehörte früher ebenfalls der Deutschen Bundesbahn (sog. „Kieler Anlagen” mit dem ehemals dort vorhandenen „Kieler Bahnhof”). Der Vater des Antragstellers erwarb es durch Vertrag vom 15. März 1988. Dem Antragsteller wurde es durch Vertrag vom 09. Februar 1996 übertragen. Seit Aufgabe der Nutzung der „Kieler Anlagen” durch die Deutsche Bundesbahn Anfang der 70 er Jahre wurde es im wesentlichen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vermietet bzw. verpachtet, s...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Praxisleitfaden: Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung: Chancen nutzen, Herausforderungen meistern! Petra Henning zeigt, wie Transformation gelingt – mit klaren Ansätzen, Best Practices und praxisnahen Lösungen. Für effiziente Services und rechtssichere Umsetzung.


BVerwG 4 BN 11.97
BVerwG 4 BN 11.97

  Entscheidungsstichwort (Thema) Antragsbefugnis. Normenkontrollverfahren. Rechtsverletzung. Grundeigentum. Sondergebiet. Zweckbestimmung. Baugebietstyp  Leitsatz (amtlich) 1. Die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F. ist regelmäßig zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren