Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 08.01.1998 - 5 U 124/95

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens

 

Orientierungssatz

1. Bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist von der Differenz auszugehen zwischen der Verzinsung des abzulösenden Darlehens und der Rendite bei einer Wiederanlage in Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des Darlehens entspricht. Die ermittelte Differenz ist um angemessene Beträge für die ersparten Verwaltungsaufwendungen und für das entfallene Risiko des Kreditinstitutes zu kürzen. Die sich so ergebend Zinseinbuße ist auf den Zeitpunkt der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung abzuzinsen, wobei der Wiederanlagezinssatz zugrunde zu legen ist.

2. Für die Berechnung der Verzinsung des abzulösenden Darlehens ist vom Nominalzinssatz auszugehen. Der Effektivzinssatz kann der Berechnung nicht zugrunde gelegt, da bei seiner Ermittlung weitere vertraglich vereinbarte Kosten berücksichtigt werden, die teilweise schon bei der Kreditauszahlung einbehalten werden.

3. In die Bezifferung des entfallenden Risikos sind das allgemeine Rückzahlungsrisiko und die Gefahr eines Werteinbruchs auf dem Immobilienmarkt einzubringen.

 

Normenkette

BGB § 607

 

Verfahrensgang

LG Lübeck (Entscheidung vom 16.06.1995; Aktenzeichen 15 O 68/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542075

BB 1998, 1078

DStR 1998, 1190

WM 1998, 861

WuB 1998, 665

MDR 1998, 355

VuR 1998, 188

ZBB 1998, 190

OLGR-BHS 1998, 102

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.033
  • § 57 Zivilprozessrecht / I. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft
    735
  • Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
    627
  • § 20 Mahnverfahren / V. Verfahren nach Einspruch
    464
  • Eigentümerwechsel – Rechtsfolgen / 1.3.3 Betriebskostenabrechnung
    406
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    348
  • § 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren
    343
  • Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
    342
  • Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
    340
  • Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
    335
  • § 4 Arbeitsrecht / 9. Muster: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall
    325
  • § 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Klageschriften
    321
  • § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG
    318
  • § 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufhebungsvertrag
    310
  • Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
    304
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Anerkenntnis
    303
  • § 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG
    295
  • § 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
    286
  • Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen
    286
  • § 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
    276
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
BGH: Angaben unzureichend: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Business Accountant Calculating Taxes, Income-Expenses and Analyzing Investment Data Reports. Annual
Bild: Sakorn Sukkasemsakorn/GettyImages

Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss in der Regel an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Jedoch nicht, wenn es an der notwendigen Klarheit im Vertrag mangelt, so der BGH.


BGH: Kunde holt sich Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zurück
Wecker Zeit Geld Darlehen Kredit Haus-Modell
Bild: Pixabay/Nattanan Kanchanaprat

Wer ein Darlehen vorzeitig an seine Bank zurückzahlt, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bank dies vertraglich klar und verständlich geregelt hat.


LG Hamburg: Wohnungskäufer in Nöten: Bank verlangt 96.000 EUR Vorfälligkeitsentschädigung – zu Unrecht
Hausfinanzierung genehmigt
Bild: mauritius images / fotoknips /

Weil ein Wohnungskäufer mit den Zahlungen aus seinem Kreditvertrag in Verzug kam, kündigte die Bank dem Kunden die Grundschuld. Die Immobilie wurde verkauft und das Darlehen zurückgezahlt. Als die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 96.000 EUR verlangte, ging es vor Gericht.


Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


BGH XI ZR 27/00
BGH XI ZR 27/00

  Leitsatz (amtlich) Zur Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen.  Normenkette BGB §§ 249, 607  Verfahrensgang OLG Celle LG Hannover   Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 3. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Recht Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Advolux
Haufe Onlinetraining
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware
Anwaltliches Fachwissen Software
Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen
Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren