Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 19.03.2021 - L 12 SF 75/18 EK

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Überlanges Gerichtsverfahren. Entschädigungsklage. aktive Verfahrensförderung. Zeiten zwischen Anberaumung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung. weiträumige Terminierung zur Vermeidung von Vertagungen. Berücksichtigung von drei Monaten als Aktivmonate. Abwarten einer freigestellten Stellungnahme als Aktivzeit. keine instanzübergreifende Verrechnung von nicht verbrauchter Vorbereitungs- und Bedenkzeit

 

Leitsatz (amtlich)

Im Rahmen der Prüfung einer unangemessenen Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens nach § 198 Abs 1 GVG sind bis zu drei Monate zwischen der Anberaumung und der Durchführung einer mündlichen Verhandlung als aktive Zeiten zu bewerten.

Eine Instanz übergreifende Verrechnung der in der Regel 12 Monate pro Instanz umfassenden Bearbeitungs- und Bedenkzeit findet im Rahmen der og Prüfung nicht statt.

 

Orientierungssatz

1. Das Abwarten einer ins Belieben des Beteiligten gestellten Stellungnahme ist als aktive Bearbeitungszeit zu werten, solange nicht unangemessen lange Wiedervorlagefristen gesetzt werden oder wenn nicht ohne aktive Erinnerungen über einen sehr langen Zeitraum abgewartet wird.

2. Zum Leitsatz 1: Abweichung zu LSG Berlin-Potsdam vom 25.2.2016 - L 37 SF 128/14 EK AL.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.03.2022; Aktenzeichen B 10 ÜG 4/21 R)

BSG (Beschluss vom 24.01.2022; Aktenzeichen B 10 ÜG 4/21 R)

 

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger wegen überlanger Verfahrensdauer des Verfahrens L 8 U 14/14 eine Entschädigung in Höhe von 1.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5 und der Kläger zu 1/5.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


LSG Berlin-Brandenburg L 37 SF 352/15 EK KR
LSG Berlin-Brandenburg L 37 SF 352/15 EK KR

  Entscheidungsstichwort (Thema) Überlanges Gerichtsverfahren. Entschädigungsklage. Ermittlung der unangemessenen Verfahrensdauer. regelmäßige Vorbereitungs- und Bedenkzeit des Gerichts. zusätzliche Überlegungs- und Bearbeitungszeit von einem Monat bei ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren