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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AS 93/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vermögensberücksichtigung. kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung. keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung

 

Orientierungssatz

Die Verwertung einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, deren Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge um 16,71 % unterschreitet, ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich iS von § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.02.2014; Aktenzeichen B 14 AS 10/13 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli 2007.

Die 1964 geborene, alleinstehende Klägerin stellte erstmals am 24. April 2007 einen Leistungsantrag nach dem SGB II für Leistungen ab dem 1. Mai 2007. Bis zum 1. Mai 2007 bezog die Antragstellerin Arbeitslosengeld in Höhe von 32,98 EUR kalendertäglich. Nachdem der Beklagte vergeblich die Vorlage im Einzelnen aufgezählter Unterlagen angemahnt hatte, lehnte er den Leistungsantrag mit Bescheid vom 12. Juni 2007 wegen nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit ab. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch ein und reichte die bislang fehlenden Unterlagen zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nach.

Die Klägerin wohnte in der S-straße in H zur Untermiete zu monatlich 140,00 EUR kalt zuzüglich 10,00 EUR Heizkosten. Für ein 10 Jahre altes Kfz fielen halbjährliche Kosten für die Haftpflichtversicherung in Höhe von 287,98 EUR an. Vom auslaufenden Arbeitslosengeld abgesehen erzielte d...

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BSG B 14/7b AS 56/06 R
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